„Was gelehrt und erzogen werden soll, das soll nur aus der Erkenntnis des werdenden Menschen und seiner individuellen Anlagen entnommen sein.“

Rudolf Steiner

Schule Heilbronn
Sie sind hier:

Die Fachhochschulreife

Die Waldorfschule Heilbronn bietet derzeit keine FHR unter eigenem Dach an. Die Schüler, die nach dem Realschulabschluss die Fachhochschulreifeprüfung an einer anderen Waldorfschule ablegen möchten, müssen mehrere Bedingungen erfüllen, damit wir eine Empfehlung bzw. Anmeldung vornehmen können. Unsere Empfehlung bedeutet eine teilweise Kostenübernahme durch die Waldorfschule Heilbronn.

 

Im Folgenden sind unsere Bedingungen hierfür aufgeführt. Diese decken sich mit den Aufnahmebedingungen der Freien Waldorfschule Uhlandshöhe in Stuttgart. Zu beachten ist jedoch, dass sich die Aufnahmebedingungen zur FHR bei den verschiedenen Waldorfschulen davon unterscheiden können, und es unbedingt notwendig ist, sich frühzeitig zu informieren.

 

  • Zur Prüfung an einer Waldorfschule zugelassen werden Schüler, die eine Waldorfschule von Klasse 9-12 besucht haben.

  • Der Zeugnisnotendurchschnitt in den schriftlichen Fächern des RSA (Deutsch, Mathematik, Englisch) darf nicht schlechter als 3,0 sein. Der Schüler kann, wenn die schriftlichen Ergebnisse keine 3,0 ergeben, auch durch eine zusätzliche mündliche Prüfung versuchen den erforderlichen Durchschnitt zu erreichen.

  • Der Schüler muss in Klasse 12 in den Hauptunterrichtsfächern Geschichte, Kunstgeschichte, Biologie, Chemie und Physik genügend gute Leistungen vorweisen (d.h. nur eines dieser Fächer darf mit Note 4 im Notenzeugnis der 12. Klasse erscheinen). Die Noten dieser Fächer werden überprüft und werden dann in das Fachhochschulreifezeugnis übernommen, sofern sie nicht als mündliches Prüfungsfach unterrichtet werden.

  • Der Schüler muss an der 2. Mathematik-Epoche (Vektorrechnung) in der 12. Klasse teilnehmen.

Der Hauptanteil der Prüfung bzw. der Vorbereitung wird in einem 13. Schuljahr abgewickelt.

 

Der schulische Teil gliedert sich in:

  • a) Deutsch, Englisch, Mathematik (schriftliche und ggf. mündliche Prüfung)

  • b) ein naturwissenschaftliches Fach z. B. Chemie (mündliche Einzelprüfung)

  • c) drei weitere Fächer z. B. Geschichte, Biologie und Kunstgeschichte, die durch Unterrichtshospitation von der Schulbehörde teilweise überprüft werden. Diese Fächer werden meistens schon in Klasse 12 auf diese Weise abgeschlossen, so dass dann jeweils die Jahresleistung der 12. Klasse als Prüfungsnote übernommen wird.

  • d) ein praktisch-technisches Fach, wie z. B. Schreinern oder druckgraphisches Gestalten; neben einer Jahresarbeit wird eine mündliche und eine fachpraktische Prüfung verlangt.


Das Bestehen der schulischen Prüfung setzt einen Durchschnitt von 4,0 in den Fächern 1-4 (a, b) sowie in den Fächern 1-7 (a, b, c) voraus; im praktischen Fach (d) muss ebenfalls eine mindestens ausreichende Leistung erbracht werden.


Die Fachhochschulreife wird erst anerkannt, wenn der Schüler nach der Schulzeit eine einjährige praktische Tätigkeit in einem "Betrieb der Wirtschaft oder in einer vergleichbaren außerschulischen Einrichtung" geleistet hat. Eine Lehre wird anerkannt, der Zivildienst nicht. Staatliche Förderung (BAföG) kann für dieses Jahr ggf. gezahlt werden. Die baden-württembergische FHR wird nur im eigenen Bundesland und in Rheinland-Pfalz anerkannt. Die Anerkennung in anderen Bundesländern muss gegebenenfalls beantragt werden.