Hauptschulabschluss
Waldorfschülern der Klassen 9-12, die ihre neunjährige Schulpflicht erfüllt haben und die Schule verlassen wollen, kann ein Hauptschulabschluss unter folgenden Voraussetzungen bestätigt werden:
- Die Schule stellt neben dem Textzeugnis ein Notenzeugnis für alle Fächer aus.
- Durch je eine benotete Klassenarbeit in Deutsch, Englisch und Mathematik muss die in diesen Fächern erteilte Note belegt werden.
- Der Schüler muss aufgrund dieses Zeugnisses nach der Versetzungsordnung der Hauptschulen versetzt werden können.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird das von der Waldorfschule vorgelegte Notenzeugnis vom staatlichen Schulamt mit dem Vermerk versehen: "Dieses Zeugnis ist dem Hauptschulabschluss gleichwertig."