„Was gelehrt und erzogen werden soll, das soll nur aus der Erkenntnis des werdenden Menschen und seiner individuellen Anlagen entnommen sein.“

Rudolf Steiner

Schule Heilbronn
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Schulaufnahme

Die Freie Waldorfschule Heilbronn ist eine Gesamtschule in freier Trägerschaft mit staatlicher Anerkennung, die prinzipiell allen Kindern offen steht. Entscheidend für die Aufnahme eines Kindes in die Schule ist, ob es durch den Unterricht genügend gefördert werden kann und ob die Eltern bereit sind, die Waldorfpädagogik grundsätzlich zu unterstützen. Die Finanzierung erfolgt durch Elternbeiträge und öffentliche Zuschüsse, sowie bei Bedarf auch durch unseren Solidarfond.

Informationen zur Waldorfpädagogik, sowie Einblicke in unser Schul- und Vereinsleben erhalten Sie auf jährlichen Informationselternabenden und dem Tag der offenen Tür mit der Möglichkeit von Unterrichtshospitationen. Auch der Martinsbazar, die öffentlichen Monatsfeiern, die Zirkus-, Theater- und Orchesteraufführungen bieten hierfür Gelegenheit. Die jeweiligen Termine werden immer aktuell veröffentlicht und sind in den entsprechenden Rubriken unserer Homepage zu finden.

Freie Schulplätze

Die Freie Waldorfschule Heilbronn ist eine einzügige Schule mit Klassengrößen von durchschnittlich 30-34 Kindern. Dies betrifft hauptsächlich den Hauptunterricht von 8-10 Uhr. Danach ist die Klasse im Fachunterricht überwiegend halbiert, bzw. gedrittelt.

Wenn eine Klasse voll ist, gibt es eine Warteliste, die sich nach dem Datum der Anmeldung richtet. Allerdings haben Geschwisterkinder, Mitarbeiterkinder sowie von anderen Waldorfschulen zugezogene Kinder Vorrang. Auch Kinder aus Waldorfkindergärten werden bevorzugt übernommen.

Anmeldeformulare

Für die Einschulung in eine neue 1. Klasse und für die Aufnahme in eine Klasse zu einem späteren Zeitpunkt (Quereinstieg) gibt es zwei unterschiedliche Antragsformulare, die Sie von der Homepage herunterladen oder im Schulsekretariat anfordern können. Füllen Sie bitte das betreffende Formular vollständig aus und geben Sie es im Schulsekretariat ab. Sie werden dann über das weitere Verfahren und die Termine benachrichtigt.

Aufnahme in die 1. Klasse

Aufnahmekommission

Für die Aufnahme einer neuen ersten Klasse ist unsere Aufnahmekommission zuständig. Es setzt sich aus ca. 7 Lehrern (Klassenlehrer, Fachlehrer, Förderlehrer), der Kooperationslehrerin Frau Nagel und der Kooperationsärztin Frau Thur-Steinke zusammen.

Elternabende

I.   

Öffentlicher Informationsabend rund um die Waldorfpädagogik von 0-19 Jahren (Krippe, Kindergarten, Schule, Abschlüsse); Zeit für Elternfragen

Zeitpunkt: jährlich Ende November

Ort: Neuer Eurythmiesaal der Freien Waldorfschule Heilbronn, Neubau, 2. OG

 

II.

Vortrag eines Klassenlehrers zur Waldorfpädagogik und dem Unterrichtskonzept unserer Unter- und Mittelstufe; Erläuterungen über den Ablauf und den Inhalt des Aufnahmeverfahrens

Zeitpunkt: jährlich Ende Januar

Ort: Neuer Eurythmiesaal der Freien Waldorfschule Heilbronn, Neubau, 2. OG

 

III.

Verschiedene Vereinsmitglieder informieren über die Strukturen unseres Vereins, über die vielfältigen Gremien, die Elternmitarbeit (ELMI), über die Finanzierung des Vereins und die Schulbeiträge (siehe Homepage)

Zeitpunkt: jährlich Ende Januar / Anfang Februar

Ort: Neuer Eurythmiesaal der Freien Waldorfschule, Neubau, 2. OG

Aufnahmegespräche

Zwischen Januar und März führen Mitglieder der Aufnahmekommission mit jeder Familie ein ca. 45-minütiges Gespräch über die Entwicklung des Kindes und die bevorstehende Einschulung.

Termine für die Gespräche werden am Elternabend II vergeben, sowie über das Schulsekretariat.

Gruppenaufnahmen

Am Elternabend II laden wir die angemeldeten Kinder in Gruppen von 8-14 Kindern zu einer ersten Schulstunde ein (ca. 90 Min). Diese findet im Februar/März statt. Mit dabei sind die Mitglieder der Aufnahmekommission und als Gäste oft die Waldorferzieherinnen unserer Kindergartengruppen.

Während dieser „Schulstunde“ haben die Eltern die Möglichkeit bei einem Imbiss zu verweilen und/oder an einer Schulführung teilzunehmen.

Schulplatzvergabe

Über die Schulplatzvergabe werden die Eltern bis Ende März schriftlich benachrichtigt.

Treten in Einzelfällen Zweifel bezüglich der Schulreife auf, finden persönliche Gespräche mit den Eltern und den Erzieherinnen statt, um so zu einer bestmöglichen Entscheidung für das betreffende Kind zu kommen.

Schulplatzabsagen begründen wir grundsätzlich nicht schriftlich; die Eltern haben die Möglichkeit über das Schulsekretariat den Bedarf für ein erläuterndes Gespräch anzumelden.

Schulvertrag

Wenn es zu einer Aufnahme kommt, wird abschließend zwischen den Eltern und dem Schulverein der Schulvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet eine 6-monatige Probezeit. Danach gilt eine 3-monatige Kündigungsfrist. Mit Vertragsabschluss stimmen die Eltern unseren monatlichen Elternbeiträgen und den einmaligen Investitionsbeitrag zu. Es besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, beim Solidarfondausschuss einen Antrag auf Beitragsermäßigung zu stellen.

Bekanntgabe des Klassenlehrers

Wir geben in der Regel um die Pfingstferien herum bekannt, wer als KlassenlehrerIn die kommende 1. Klasse übernehmen wird. Diese Zeit benötigen wir, um Deputate für das neue Schuljahr zu verteilen.

 

Sollte der kommende Klassenlehrer schon länger feststehen, ist es uns wichtig, dass dieser seine Arbeit mit konzentriertem Blick auf seine bestehende Klasse beenden kann, um sich erst danach seiner neuen Tätigkeit  zu widmen.

 

Zudem gibt es zum Ende des Schuljahres hin immer wieder interne Veränderungen, auf die reagiert werden muss.

 

Aus diesen Gründen scheint uns eine frühere Bekanntgabe nicht sinnvoll.

Aufnahme in höhere Klassen (Quereinstieg)

Aufnahmeverfahren

Das entsprechende Antragsformular für Quereinsteiger finden Sie auf unserer Homepage oder erhalten es im Schulsekretariat. Geben Sie den Antrag bitte vollständig ausgefüllt im Schulsekretariat ab.

Je nach Klassenstärke gibt es eine Warteliste, die sich nach dem Datum der Anmeldung richtet. Nach Eingang der Anmeldung wird der jeweils zuständige Klassenlehrer Kontakt zur Familie aufnehmen, um einen Vorstellungstermin auszumachen. Er dient einerseits dem Kennenlernen des Kindes, andererseits einem ausführlichen Elterngespräch. Hierfür bringen Sie bitte Zeugnisse, Berichte oder Schulhefte des Kindes mit. Daran kann sich eine 1- bis 2-wöchige Hospitation des Kindes in der angemeldeten Klasse anschließen.

Über die endgültige Aufnahme des Kindes entscheidet der Klassenlehrer, die an der Aufnahme beteiligten Kollegen zusammen mit der Lehrerkonferenz.

Wenn es zu einer Aufnahme kommt, wird abschließend zwischen den Eltern und dem Schulverein der Schulvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet eine 6-monatige Probezeit. Danach gilt eine 3-monatige Kündigungsfrist. Mit Vertragsabschluss stimmen die Eltern unseren monatlichen Elternbeiträgen und den einmaligen Investitionsbeitrag zu. Es besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, beim Solidarfondausschuss einen Antrag auf Beitragsermäßigung zu stellen.

Eintrittsgespräche

Über die Strukturen, Finanzierung des Vereins, Elternmitarbeit und ähnliches informieren erfahrene Eltern in einem persönlichen Gespräch. Dieses findet während der Zeit der Kinderaufnahme bzw. im Rahmen des Aufnahmeverfahrens statt.