Grundsätzlich setzen wir Interesse an der Waldorfpädagogik voraus. Geschwisterkinder, Mitarbeiterkinder sowie von anderen Waldorfschulen zugezogene Kinder haben Vorrang. Auch Kinder aus Waldorfkindergärten werden bevorzugt übernommen.
Um unsere Schule kennenzulernen, besuchen Sie gerne unseren Informationsabend „Waldorfpädagogik von 0-19 Jahren“ (jährlich im November) und unsere anderen öffentlichen Veranstaltungen.
Für die Aufnahme einer neuen ersten Klasse ist unser Aufnahmegremium zuständig. Sie setzt sich aus ca. sieben Lehrer:innen (Klassenlehrer:innen, Fachlehrer:innen, Förderlehrer:innen) zusammen und wird geleitet von unserer Kooperationslehrerin Frau Nagel.
Anmeldefrist ist der 1. Dezember eines jeden Jahres
Bitte senden Sie das Anmeldeformular an:
Sie erhalten postalisch von uns bis Weihnachten eine Einladung mit Terminen zu
Erster Elternabend für die Eltern der angemeldeten Kinder
Vortrag einer Klassenlehrer:in zur Waldorfpädagogik und dem Unterrichtskonzept unserer Unter- und Mittelstufe; Erläuterungen über den Ablauf und den Inhalt des Aufnahmeverfahrens
Zeitpunkt: jährlich im Januar
Zweiter Elternabend für die Eltern der angemeldeten Kinder
Verschiedene Vereinsmitglieder informieren über die Strukturen unseres Vereins, über die vielfältigen Gremien, die Elternmitarbeit (ELMI), über die Finanzierung des Vereins und die Schulbeiträge
Zeitpunkt: jährlich im Januar
Ein ca. 45-minütiges Gespräch mit jeder Familie
Zwischen Januar und Februar führen Mitglieder des Aufnahmegremiums mit jeder Familie ein ca. 45-minütiges Gespräch über die Entwicklung des Kindes und die bevorstehende Einschulung.
Zeitpunkt: Termine erhalten Sie postalisch bis Weihnachten
Eine Gruppen von 8-14 Kindern werden zu einer ersten Schulstunde eingeladen
Bei der Gruppenaufnahme werden die angemeldeten Kinder in Gruppen von 8-14 Kindern zu einer ersten Schulstunde eingeladen (ca. 90 Min). Mit dabei sind die Mitglieder des Aufnahmegremiums und als Gäste die jeweiligen Waldorferzieher:innen unserer Kindergartengruppen.
Zeitpunkt: Februar
Die Eltern werden bis Ende Februar schriftlich benachrichtigt.
Über die Schulplatzvergabe (Zusage, Absage, Warteliste) werden die Eltern bis Ende Februar schriftlich ohne Begründung benachrichtigt.
Treten in Einzelfällen Zweifel bezüglich der Schulreife auf, finden persönliche Gespräche mit den Eltern und den Erzieher:innen statt, um so zu einer bestmöglichen Entscheidung für das betreffende Kind zu kommen.
Schulplatzabsagen begründen wir grundsätzlich nicht schriftlich.
Die Eltern bestätigen schriftlich die Annahme des Schulplatzes und wir veranlassen die Umschulung mit der örtlichen Grundschule.
Die Eltern erhalten den Schulvertrag mit allen Anlagen per Post.
Mit der Unterschrift der Eltern und dem Schulverein wird der Schulvertrag rechtskräftig. Dieser beinhaltet eine 6-monatige Probezeit. Danach gilt eine 3-monatige Kündigungsfrist. Mit Vertragsabschluss stimmen die Eltern unseren monatlichen Elternbeiträgen zu. Es besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, beim Solidarfondausschuss einen Antrag auf Beitragsermäßigung zu stellen.
Grundsätzlich setzen wir Interesse an der Waldorfpädagogik voraus. Wenn eine Klasse voll ist, gibt es eine Warteliste, die sich nach dem Datum der Anmeldung richtet. Geschwisterkinder, Mitarbeiterkinder sowie von anderen Waldorfschulen zugezogene Kinder haben Vorrang. Auch Kinder aus Waldorfkindergärten werden bevorzugt übernommen.
Um unsere Schule kennenzulernen, besuchen Sie gerne unseren Informationsabend „Waldorfpädagogik von 0-19 Jahren“ (jährlich im November) und unsere anderen öffentlichen Veranstaltungen.
Die Aufnahme in eine bestehende Klasse ist jederzeit im Schuljahr möglich.
Bitte senden Sie das Anmeldeformular an:
Wenn freie Plätze in der jeweiligen Klasse verfügbar sind, dann
Mit der Unterschrift der Eltern und des Vereins für Waldorfpädagogik Unterland e.V. wird der Schulvertrag rechtskräftig. Dieser beinhaltet eine 6-monatige Probezeit. Danach gilt eine Kündigungsfrist zum Ende des Schuljahres (31.07.). Mit Vertragsabschluss stimmen die Eltern unseren monatlichen Elternbeiträgen zu. Es besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, beim Solidarfondausschuss einen Antrag auf Beitragsermäßigung zu stellen.
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